VorlesenSeite druckenDruckenFeedback zu diesem Beitrag verschickenWichtiger Hinweis zu 2,5-G Nachweis und Maskenpflicht:(Stand 17.11.2021) Bei Betreten der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege des Landes Steiermark ist ein 2,5-G Nachweis vorzuweisen! Im gesamten Schulgebäude (in allen geschlossenen Räumen) besteht FFP2-Maskenpflicht. Es sind alle Hygienemaßnahmeneinzuhalten.