Ausbildung zu Operationstechnischen Assistenz - Ausbildungen
Dauer, Stunden Ausbildung und Voraussetzungen als Aufzählungspunkte
So läuft die Ausbildung ab (Kurzerklärung: Theoretischer Teil; Praxis, von Schule zugeteilt; Arbeiten ab 2. Jahr)
Rechtsgrundlagen zur Ausbildung
Dauer
- mind. 3 Jahre, 4600 Stunden
- Ab dem 2. Ausbildungsjahr kann die OTA-Ausbildung gemäß § 26g MAGB auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Krankenanstalt erfolgen.
Weitere Infos
- Die Ausbildungskosten werden derzeit vom Land Steiermark getragen (ausgenommen Fahrtkosten ins Praktikum,
Lehrbücher/Unterlagen sowie die für die praktische Ausbildung erforderlichen Untersuchungen/Impfungen). - Aufgrund des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) sind die Auszubildenden während der
Ausbildung kranken-, unfall- und pensionsversichert. - Schülerfreifahrten gibt es für Auszubildende, solange Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Ein Selbstbehalt ist zu entrichten.
Fahrtkosten ins Praktikum werden nicht vergütet. Für Fahrten zu Praktika außerhalb des Schulstandortes kann
beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt die pauschale Schulfahrtbeihilfe beantragt werden. - Taschengeld: Es wird darauf hingewiesen, dass das vom Land Steiermark ausbezahlte Taschengeld dem Finanzamt gemeldet wird (lohnsteuerpflichtig).
- Aufgrund des ASVG sind AMS-geförderte Personen sowie Personen ab dem 2. Ausbildungsjahr, welche ein Dienstverhältnis zu einer Krankensanstalt begründen, davon ausgenommen.