Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind unbedingt im Original und mit gerichtlich beeideter Übersetzung sowie 1x in Kopie vorzulegen:

  • Zertifikat / Diplom (aus Drittstaaten mit Beglaubigung oder Apostille)
  • Lizenz / Registrierung im Heimatland
  • Jahreszeugnisse
  • Lehrplan (in dem die Unterrichtsfächer und das Praktikum mit Stundenanzahl ausgewiesen sind)
  • Volontariate (unentgeltliche Berufspraktika, Freiwilligentätigkeit)
  • gültiger Reisepass
        

Weiters sind im Original, gegebenenfalls mit Übersetzung, sowie 1x in Kopie vorzulegen:

  • Meldezettel bei Hauptwohnsitz in der Steiermark oder
  • Zustellungsvollmacht (wenn kein Hauptwohnsitz in der Steiermark) und Meldezettel des Zustellungsbevollmächtigten in der Steiermark  Zustellungsvollmacht
  • Nachweis bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • Deutschzertifikate
  • Dienstgeberbestätigungen (wenn vorhanden)
       

Zusätzlich sind im Original, gegebenenfalls mit Übersetzung, sowie 1x in Kopie vorzulegen:
(gilt nur für Berufsanerkennung/Nostrifikation als Heimhilfe, Fachsozialbetreuer/in oder Diplomsozialbetreuer/in)

  • Ärztliches Attest (gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung - nicht älter als 3 Monate)
  • Strafregisterauszug von allen Wohnsitzländern (Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitze - nicht älter als 3 Monate)
    • Für Slowenien und Kroatien nur gültig vom Justizministerium!

 

Hinweis: Übersetzungen aus Ungarn werden ausschließlich vom OFFI anerkannt.

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