Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind unbedingt im Original und mit gerichtlich beeideter Übersetzung sowie 1x in Kopie vorzulegen:
- Zertifikat / Diplom (aus Drittstaaten mit Beglaubigung oder Apostille)
- Lizenz / Registrierung im Heimatland
- Jahreszeugnisse
- Lehrplan (in dem die Unterrichtsfächer und das Praktikum mit Stundenanzahl ausgewiesen sind)
- Volontariate (unentgeltliche Berufspraktika, Freiwilligentätigkeit)
- gültiger Reisepass
Weiters sind im Original, gegebenenfalls mit Übersetzung, sowie 1x in Kopie vorzulegen:
- Meldezettel bei Hauptwohnsitz in der Steiermark oder
- Zustellungsvollmacht (wenn kein Hauptwohnsitz in der Steiermark) und Meldezettel des Zustellungsbevollmächtigten in der Steiermark
Zustellungsvollmacht
- Nachweis bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Deutschzertifikate
- Dienstgeberbestätigungen (wenn vorhanden)
Zusätzlich sind im Original, gegebenenfalls mit Übersetzung, sowie 1x in Kopie vorzulegen:
(gilt nur für Berufsanerkennung/Nostrifikation als Heimhilfe, Fachsozialbetreuer/in oder Diplomsozialbetreuer/in)
- Ärztliches Attest (gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung - nicht älter als 3 Monate)
- Strafregisterauszug von allen Wohnsitzländern (Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitze - nicht älter als 3 Monate)
- Für Slowenien und Kroatien nur gültig vom Justizministerium!
Hinweis: Übersetzungen aus Ungarn werden ausschließlich vom OFFI anerkannt.