Berufsberechtigung - Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind Personen berechtigt, die
- eigenberechtigt sind,
- die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen,
- einen Qualifikationsnachweis erbringen und
- über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.