Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
Kompetenzbereich
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Beobachtung, Betreuung und Pflege sowie Assistenz bei medizinischen Maßnahmen sowohl im stationären, teilstationären, ambulanten als auch im extramuralen und komplementären Bereich von Menschen mit akuten und chronischen psychischen Störungen, einschließlich untergebrachten Menschen, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und geistig abnormen Rechtsbrechern (§ 21 StGB) sowie von Menschen mit Intelligenzminderungen
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Beobachtung, Betreuung und Pflege von Menschen mit neurologischen Erkrankungen und sich daraus ergebenden psychischen Begleiterkrankungen
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Beschäftigung mit Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen
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Gesprächsführung mit Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen
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psychosoziale Betreuung
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psychiatrische und neurologische Rehabilitation und Nachbetreuung
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Übergangspflege
Berufsbezeichnung
„Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege" /
„Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege"
Ausbildung
Dauer der Ausbildung
- Sonderausbildung/Spezialisierung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege nach Absolvierung einer Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege: 1 Jahr
- Verkürzte Ausbildung für Pflegeassistenz: 2 Jahre
Letztmöglicher Einstieg in die verkürzte Ausbildung gem. § 44 GuKG im Herbst 2018 möglich.
Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung
- gesundheitliche Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen
- Lebensalter von mindestens 18 Jahren
- Aufnahmegespräch und Aufnahmetest
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch eine Aufnahmekommission
Abschluss der Ausbildung
- Schriftliche Fachbereichsarbeit/kommissionelle Diplomprüfung – Diplom