Operationstechnische Assistenz
Ausbildung zur operationstechnischen Assistenz (OTA)
Dauer: mind. 3 Jahre, 4600 Stunden
Ab dem 2. Ausbildungsjahr kann die OTA-Ausbildung gemäß § 26g MAGB auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Krankenanstalt erfolgen.
Der positive Abschluss der Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Diplomierte Operationstechnische Assistentin"/ Diplomierter Operationstechnischer Assistent".
Aufnahmevoraussetzungen OTA:
- Positive Absolvierung der 10. Schulstufe oder die Berechtigung zur Ausübung der Operationsassistenz gem. MABG
- Positive Bewertung des Aufnahmeverfahrens
- Gesundheitliche Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- Die zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache