Operationstechnische Assistenz

Ausbildung zur operationstechnischen Assistenz (OTA)

Dauer: mind. 3 Jahre, 4600 Stunden 

Ab dem 2. Ausbildungsjahr kann die OTA-Ausbildung gemäß § 26g MAGB auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Krankenanstalt erfolgen.

Der positive Abschluss der Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Diplomierte Operationstechnische Assistentin"/ Diplomierter Operationstechnischer Assistent".

 

Aufnahmevoraussetzungen OTA:

  • Positive Absolvierung der 10. Schulstufe oder die Berechtigung zur Ausübung der Operationsassistenz gem. MABG
  • Positive Bewertung des Aufnahmeverfahrens
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Die zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).