Heimhilfe

  • unterstützt betreuungsbedürftige Menschen bei der Haushaltsführung, bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, deren Eigenaktivitäten und bieten Hilfe zur Selbsthilfe
  • betreut Personen aller Altersstufen, die durch Alter, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwierige soziale Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, die aber in ihrer Wohnung bleiben oder in einer betreuten Wohneinheit oder Wohngemeinschaft leben möchten
  • arbeitet als wichtiges Bindeglied zwischen den Klienten/-innen, deren sozialem Umfeld und allen anderen Bezugspersonen
  • arbeitet im Team mit der Hauskrankenpflege und den mobilen Betreuungsdiensten
  • führt im Rahmen der Betreuungsplanung eigenverantwortlich die Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich
  • ist hierbei an die Anordnungen der betreuungsbedürftigen Person und der Angehörigen der Sozial- und Gesundheitsberufe gebunden
  • leistet zudem Unterstützung bei der Basisversorgung gemäß den bundesrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
  • 400 Stunden: 200 Stunden theoretische Ausbildung, 200 Stunden praktische Ausbildung*

*(das Praktikum findet 120 Stunden im ambulanten und 80 Stunden in stationären Sozialhilfeeinrichtungen statt)

Aufnahmevoraussetzungen

  • Positive Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschluss-Prüfung
  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Die zur Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Positives Aufnahmegespräch 

Abschluss der Ausbildung

  • Kommissionelle mündliche Abschlussprüfung

Ausbildungsstandorte

 Tätigkeitsbereiche

  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten
    (insbesondere für Sauberkeit und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung der Klienten/-innen zu sorgen)
  • Beheizen der Wohnung, Beschaffen des Brennmaterials
  • Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches (Einkauf, Post, Behörden, Apotheke u. a.)
  • Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten,
  • einfache Aktivierung (z. B. Anregung zur Beschäftigung)
  • Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
  • hygienische Maßnahmen (z. B. Wäschegebarung)
  • Beobachtung des Allgemeinzustandes und rechtzeitiges Herbeiholen von Unterstützung durch andere Berufsgruppen
  • Unterstützung von Pflegepersonen
  • Dokumentation
  • Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln 

Der Beruf der Heimhelfer/innen darf ausschließlich im Rahmen einer Einrichtung ausgeübt werden, deren Rechtsträger der Verantwortung des Berufes entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzunehmen hat. Eine freiberufliche Ausübung der Heimhilfe ist nicht vorgesehen.

Mindestalter für die Ausübung der Tätigkeit als Heimhelfer/-in ist 18 Jahre. 

 

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).