Ausbildung - Rechtsgrundlagen - Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Ausbildung
Dauer der Ausbildung
- 3 Jahre (4600 Stunden) - Lehrplan
- Verkürzte Ausbildung für Pflegeassistenz: 2 Jahre
- Verkürzte Ausbildung für Sanitätsunteroffiziere: 1 Jahr
- Verkürzte Ausbildung nach einer speziellen Grundausbildung in der Kinder und Jugendlichenpflege oder in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege: 1 Jahr
- Verkürzte Ausbildung für Hebammen: 2 Jahre
- Verkürzte Ausbildung für Mediziner/innen: 1 Jahr und 6 Monate
Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung
- gesundheitliche Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen
- Aufnahmegespräch und Aufnahmetest
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch eine Aufnahmekommission
Abschluss der Ausbildung
- Schriftliche Fachbereichsarbeit/kommissionelle Diplomprüfung - Diplom