Gipsassistenz
Die Gipsassistenz umfasst die Assistenz beim Anlegen ruhigstellender und starrer Wundverbände, insbesondere von Gips-, Kunstharz- und thermoplastischen Verbänden, sowie das Anwenden von einfachen Gipstechniken aus therapeutischen Gründen nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.
Der Tätigkeitsbereich der Gipsassistenz umfasst insbesondere
- die Assistenz beim Anlegen von Gips-, Kunstharz- und thermoplastischen Verbänden im Rahmen der Erstversorgung und Nachbehandlung von Frakturen sowie Muskel- und Bänderverletzungen,
- die Assistenz bei Repositionen und anschließender Ruhigstellung,
- das Anwenden einfacher Gipstechniken, insbesondere bei stabilen Frakturen in achsengerechter Stellung sowie Muskel- und Bandverletzungen,
- die Korrektur von in der Stabilität beeinträchtigten starren Verbänden,
- die Abnahme starrer Verbände,
- die Auf- und Nachbereitung des Behandlungs- bzw. Gipsraums und
- das Organisieren und Verwalten der erforderlichen Materialien.